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Sicherstellung des Kredits
Der Kreditwerber nimmt den Kredit im allgemeinen bei einer Bank,
einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres
erwartet im Regelfall eine Sicherstellung der aufgenommenen Summe
oder eines Großteils davon in einer der folgenden Formen:
Hypothek oder Grundschulden auf Grundstücke, Betriebsanlagen
oder Bauwerke, Recht auf Pfändung eines Teils des Einkommens
oder des durch den Kredit erwarteten Gewinns, Abtretung von Ansprüchen
gegen Dritte, wie Erlöse aus Grundstücksverkäufen,
Auszahlungen von fälligen Kapitallebensversicherungen und sonstige
Forderungen Bei Privatkrediten durch einen Bürgen (in vielen
Fällen der Ehepartner) und eine Lebensversicherung auch in
Form einer Risikolebensversichung Wechsel auf die Kreditsumme bei
kurzfristigen Finanzierungen von Firmen, wie Warenzwischenfinanzierungen
oder durch sonstige Vereinbarungen.
Bei größeren Krediten - z.B. für eine Aktiengesellschaft
- ist vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands auch der
Aufsichtsrat oder ein Wirtschaftsprüfer mit der Angelegenheit
zu befassen.
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- Sicherstellung eines Kredits
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